Unsere Online-Services sind rund um die Uhr für Sie da – schnell, einfach und bequem. Falls Sie doch einmal keine passende Antwort finden, helfen Ihnen unsere Mitarbeitenden während den Öffnungszeiten gerne persönlich weiter.
Ich möchte…
Die laufenden Renten und Hilflosenentschädigungen der AHV und IV werden für den ganzen Kalendermonat im Voraus ausbezahlt. Die Ausgleichskasse ist gesetzlich verpflichtet, den Zahlungsauftrag bis zum 20. Tag des Monats zu erteilen. Die Zahlungen der SVA Aargau werden jeweils am 3. Arbeitstag des Monats ausgelöst.
Die Anmeldeformulare finden Sie unter «Ich möchte mich anmelden für».
Wir empfehlen Ihnen, die Anmeldung etwa 3 Monate vor dem Bezug der Altersrente einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass bei einem flexiblen Rentenbezug andere Anmeldefristen gelten. Weitere Informationen zu den Anmeldefristen finden Sie hier.
Erhalten Sie oder Ihr Ehepartner/Ehepartnerin bereits eine Rente, reichen Sie die Anmeldung bei der auszahlenden Ausgleichskasse ein. Werden noch keine Leistungen ausbezahlt, reichen Sie die Anmeldung bei der Ausgleichskasse ein, bei der Sie oder Ihr Arbeitgeber aktuell die AHV-Beiträge einbezahlen.
Unsere Online Services und das Kontaktformular bieten rund um die Uhr schnelle Hilfe für die meisten Anliegen.
Sollten Sie online keine passende Antwort finden, sind unsere Mitarbeitenden während den Öffnungszeiten gerne für Sie da:
Unsere Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr