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Kontakt und Services für Forderungsmanagement

Unsere Online-Services sind rund um die Uhr für Sie da – schnell, einfach und bequem. Falls Sie doch einmal keine passende Antwort finden, helfen Ihnen unsere Mitarbeitenden während den Öffnungszeiten gerne persönlich weiter.

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Häufige Fragen

  • Bis wann muss ich die Forderung beglichen haben?

    Sie finden die Zahlungsfristen auf der Rechnung, Mahnung und Betreibungsanzeige aufgedruckt. Beachten Sie bitte, dass die Zahlung bis zu diesem Datum bei uns eingetroffen sein muss.

  • Kann ich eine Fristerstreckung für die Rechnung beantragen?

    Beantragen Sie hier online eine Fristerstreckung, wenn Sie unsere Rechnung nicht fristgerecht begleichen können. Ihren Antrag prüfen wir so rasch wie möglich.

  • Kann ich in Raten bezahlen?

    Eine mögliche Ratenzahlung bzw. Tilgungsplan ist an verschiedene Bedingungen geknüpft und hat in der Regel einen Verzugszins zur Folge. Hier können Sie online eine Ratenzahlung beantragen.

  • Warum muss ich Mahngebühren bezahlen?

    Die Ausgleichskassen sind gesetzlich verpflichtet, schriftlich zu mahnen (Art. 34a Abs.1 AHVV).

    Durch die Mahnung wird die beitragspflichtige Person aufgefordert, fällige Rechnungen zu bezahlen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr auferlegt. Diese Gebühr umfasst die Entschädigung für die entstandenen Umtriebe. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Höhe der fälligen Rechnung und liegt gesetzlich festgelegt zwischen CHF 20.- und CHF 200.- (Art. 34a Abs. 2 AHVV).

  • Ich habe die gemahnte Forderung bereits bezahlt

    Sollten Sie die Zahlung am Tag der Ausstellung der Mahnung oder danach beglichen haben, hat sich die Zahlung vermutlich gekreuzt und Sie müssen die Forderung nicht nochmals begleichen.

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