Unsere Online-Services sind rund um die Uhr für Sie da – schnell, einfach und bequem. Falls Sie doch einmal keine passende Antwort finden, helfen Ihnen unsere Mitarbeitenden während den Öffnungszeiten gerne persönlich weiter.
Ich möchte…
Sie finden die Zahlungsfristen auf der Rechnung, Mahnung und Betreibungsanzeige aufgedruckt. Beachten Sie bitte, dass die Zahlung bis zu diesem Datum bei uns eingetroffen sein muss.
Beantragen Sie hier online eine Fristerstreckung, wenn Sie unsere Rechnung nicht fristgerecht begleichen können. Ihren Antrag prüfen wir so rasch wie möglich.
Eine mögliche Ratenzahlung bzw. Tilgungsplan ist an verschiedene Bedingungen geknüpft und hat in der Regel einen Verzugszins zur Folge. Hier können Sie online eine Ratenzahlung beantragen.
Die Ausgleichskassen sind gesetzlich verpflichtet, schriftlich zu mahnen (Art. 34a Abs.1 AHVV).
Durch die Mahnung wird die beitragspflichtige Person aufgefordert, fällige Rechnungen zu bezahlen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr auferlegt. Diese Gebühr umfasst die Entschädigung für die entstandenen Umtriebe. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Höhe der fälligen Rechnung und liegt gesetzlich festgelegt zwischen CHF 20.- und CHF 200.- (Art. 34a Abs. 2 AHVV).
Sollten Sie die Zahlung am Tag der Ausstellung der Mahnung oder danach beglichen haben, hat sich die Zahlung vermutlich gekreuzt und Sie müssen die Forderung nicht nochmals begleichen.
Unsere Online Services und das Kontaktformular bieten rund um die Uhr schnelle Hilfe für die meisten Anliegen.
Sollten Sie online keine passende Antwort finden, sind unsere Mitarbeitenden während den Öffnungszeiten gerne für Sie da:
Unsere Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr