Akonto-Rechnungen – Anpassung Zahlungsrhythmus

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen werden die Beiträge der Selbständigerwerbenden quartalsweise in Rechnung gestellt

Die Beiträge der Selbstständigerwerbenden müssen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen quartalsweise in Rechnung gestellt werden. Jährliche oder monatliche Rechnungen sind grundsätzlich nicht möglich.