Berechnungsgrundlagen Nichterwerbstätige

Nachstehend wird erläutert aus welchen Komponenten sich die Berechnungsgrundlage für Nichterwerbstätige zusammensetzt

Erklärung Vermögen

Was gehört zum Vermögen:

  • Sparkonten
  • Wertpapiere
  • Liegenschaften zum Repartitionswert

  • Vermögen, an welchen den Versicherten ein Nutzniessungsrecht zusteht

Massgebend ist das Reinvermögen (nicht das steuerbare Vermögen) gemäss der Steuererklärung bzw. der definitiven Steuerveranlagung. 

Erklärung Renteneinkommen

Massgebend ist das gesamt erzielte Renten- und Ersatzeinkommen pro Kalenderjahr. Dies sind unter anderem Taggelder der Kranken- oder Unfallversicherung, wiederkehrende Renten inkl. Nachzahlungen. Eine umfassende Aufzählung der massgebenden Renten- und Ersatzeinkommen finden Sie hier.

Das ermittelte jährliche Renten- und Ersatzkommen wird für die Beitragsberechnung für Nichterwerbstätige mit dem Faktor 20 multipliziert. Der Faktor 20 bei der Berechnung der AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige dient dazu, das jährliche Renteneinkommen in ein fiktives Vermögen umzuwandeln, damit es gemeinsam mit dem tatsächlichen Vermögen als Grundlage für die Beitragsermittlung verwendet werden kann.

Erklärung massgebendes Vermögen

Das fiktive Vermögen wird zum steuerlichen Reinvermögen addiert. Die Summe ergibt das massgebende Vermögen, das in die AHV-Beitragsskala eingeordnet wird.

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