Die Fachpersonen der SVA Aargau nehmen die Meldung Ihrer Scheidung entgegen. Sie beraten Sie, inwiefern sich daraus Leistungsänderungen ergeben.
Familienzulagen
Bei Trennung oder Scheidung muss die anspruchsberechtigte Person für die Kinder- und Ausbildungszulagen neu bestimmt werden. Senden Sie eine Kopie der Trennungsvereinbarung oder des Scheidungsurteils an Ihre Familienausgleichskasse.
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Ansprüche an die AHV und IV können sich durch Zivilstandsmutationen verändern. Die Fachpersonen der SVA schauen mit Ihnen eine allfällige Leistungsänderung gerne an.
Entplafonierung
Die Plafonierungskürzung entfällt bei Ehepaaren, deren gemeinsamer Haushalt richterlich aufgehoben oder geschieden wurde.