Sie arbeiten im Rentenalter weiter und möchten Ihre AHV-Rente noch nicht beziehen? Informieren Sie uns frühzeitig, dass Sie Ihre Pensionierung und den Bezug Ihrer AHV-Rente aufschieben.
Aufschub der AHV-Rente
Es ist möglich die Pensionierung, also den Bezug der AHV-Rente, um eins bis fünf Jahre aufzuschieben. Beziehen Sie Ihre AHV-Rente später, erhalten Sie einen Zuschlag. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Dauer des Aufschubes ab und variiert zwischen 5,2 – 31,5 Prozent. Sie können die ganze AHV-Rente oder einen Teil davon (zwischen 20-80% Prozent der Rente) aufschieben. Den Anteil der aufgeschobenen AHV-Rente können Sie einmalig mit diesem Formular reduzieren.
Wichtig: Damit Sie den Aufschub erhalten, ist es notwendig, dass Sie uns innerhalb eines Jahres nach Erreichen des Referenzalters über den Aufschub informieren. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie uns noch nicht mitteilen, wann Sie die Rente beziehen möchten. Nachdem Sie Ihre AHV-Rente ein Jahr aufgeschoben haben, können Sie die Rente zu einem beliebigen Zeitpunkt abrufen.
Freibetrag
Ab dem 1. Januar 2024 ist es möglich nach Erreichen des Referenzalters auf den Freibetrag zu verzichten und auf das gesamte Erwerbseinkommen Beiträge zu bezahlen, sofern dies gewünscht wird. Weitere Informationen finden Sie hier.
Jetzt AHV-Rente aufschieben
Melden Sie uns jetzt, dass Sie Ihre Pensionierung aufschieben um den Zuschlag bei der Berechnung Ihrer AHV-Rente zu erhalten. Verwenden Sie dazu das Anmeldeformular für die AHV-Rente.
Häufige Fragen
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Werden die Einkommen, die ich nach dem Rentenalter erziele bei der Rentenberechnung berücksichtigt?
Ja, wenn Sie nach dem Erreichen des Referenzalters weiterarbeiten, können die Einkommen unter gewissen Bedingungen angerechnet werden und allfällige Beitragslücken geschlossen sowie die AHV-Rente bis zur maximalen Rente verbessert werden. Das Formular für die Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter finden Sie hier.
Mein Anliegen
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.