Sie planen die Frühpensionierung möchten aber noch keine AHV-Rente beziehen? Mit diesen Tipps vermeiden Sie unerwünschte Überraschungen.
Auch wenn Sie nicht mehr arbeiten, zahlen Sie weiterhin AHV-Beiträge. Und zwar solange, bis Sie das Referenzalter von 64 bzw. 65 Jahren erreicht haben.
Durch die Annahme der Reform AHV21 wird das Rentenalter der Frauen schrittweise um jeweils 3 Monate erhöht. Die Beitragspflicht verlängert sich dadurch für folgende Jahrgänge der Frauen:
Jahrgang | Beitragspflicht bis zum folgenden Altersjahr: |
---|---|
1960 | 64 Jahre |
1961 | 64 + 3 Monate |
1962 | 64 + 6 Monate |
1963 | 64 + 9 Monate |
Ab 1964 | 65 Jahre |
Sind Sie verheiratet und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner ist noch erwerbstätig? Dann kann es sein, dass sie oder er Ihre Beiträge abdeckt. Weitere Informationen zur Beitragspflicht als Nichterwerbstätige*r finden Sie hier.
So vermeiden Sie Lücken in der Altersvorsorge
Melden Sie sich jetzt bei uns als nichterwerbstätige Beitragszahler*in an und vermeiden Sie Lücken in Ihrer Altersvorsorge.
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