Mit der Einführung der Reform AHV21 gilt für Männer und Frauen das gleiche Referenzalter (bisher: Rentenalter) von 65 Jahren.
Das Referenzalter der Frauen wird ab 2025 schrittweise angehoben:
| Jahrgang | Referenzalter |
|---|---|
| 1960 | 64 Jahre |
| 1961 | 64 + 3 Monate |
| 1962 | 64 + 6 Monate |
| 1963 | 64 + 9 Monate |
| 1964 | 65 Jahre |
Die Frauen der Übergangsgeneration (Geburtsjahre 1961 bis und mit 1969), die bis zum Erreichen des Referenzalters ihre Altersrente nicht vorbezogen haben, erhalten einen lebenslänglichen Rentenzuschlag. Die Höhe des Rentenzuschlages ist vom Einkommen und vom Jahrgang der Frau abhängig. Weiterführende Informationen zu den Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Jahrgänge 1961 - 1969 finden Sie hier.