Ihre Patientin oder Patient ist bei der Invalidenversicherung angemeldet und Sie als behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt möchten sich über den aktuellen Stand unserer Abklärungen informieren?
Behandelnde Ärztinnen und behandelnde Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Psychologinnen und Psychologen benötigen für die Akteneinsicht sowie den Austausch mit den IV-Fachpersonen eine Vollmacht. Sie können Sie hier downloaden.
Bitte führen Sie in einem Begleitschreiben auf, welche Dokumente Sie einsehen möchten. Falls Sie nur bestimmte Dokumente möchten und nicht das gesamte IV-Dossier, sind wir für einen entsprechenden Hinweis dankbar.
Mein Anliegen
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.