CO2-Abgabe: Die Rückverteilung ist verschoben

Blüten am Baum

Die CO2-Rückverteilung für das Jahr 2025 folgt im Jahr 2026.

Grund dafür ist eine Änderung der CO2-Gesetzgebung. Somit erfolgen im Jahr 2026 die Rückverteilung für das Jahr 2025 und 2026. Basis für die Rückverteilung 2025 und 2026 bildet die ALV1-Lohnsumme des Jahres 2024. Gut zu wissen: Sie müssen nichts unternehmen. Wir melden uns im ersten Halbjahr 2026 automatisch bei Ihnen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes: www.bafu.admin.ch/co2-abgabe-verteilung