Anpassung der Beitragsgrundlagen von Nichterwerbstätigen

Verwenden Sie dieses Formular zur Anpassung Ihrer provisorisch erhobenen AHV/IV/EO-Beiträge. Mit der Meldung des effektiven Vermögens und Renteneinkommens verhindern Sie allfällige Nachforderungen und Verzugszinsen.

Ihre Versichertennummer finden Sie auf unseren Schreiben oder auf Ihrer Krankenkassenkarte
Ihre Telefonnummer wird benötigt, damit wir bei allfälligen Rückfragen mit Ihnen in Kontakt treten können.
Sie können Ihre Grundlagen anpassen lassen, solange die definitive Beitragsberechnung aufgrund der Meldung der Steuerverwaltung noch nicht erfolgt ist.
Ihr Reinvermögen finden Sie in Ihrer Steuererklärung (Ziffer 35). Massgebend ist das reine Vermögen vor Abzug des steuerbefreiten Vermögens.
Ihr Reinvermögen finden Sie in Ihrer Steuererklärung (Ziffer 35). Massgebend ist das reine Vermögen vor Abzug des steuerbefreiten Vermögens.
Bitte keine IV-Renten der 1. Säule angeben.
Zum Renteneinkommen gehören alle wiederkehrenden Leistungen, die nicht durch eine Erwerbstätigkeit erzielt werden oder Ertrag aus Vermögen darstellen.
Bitte keine IV-Renten der 1. Säule angeben.
Zum Renteneinkommen gehören alle wiederkehrenden Leistungen, die nicht durch eine Erwerbstätigkeit erzielt werden oder Ertrag aus Vermögen darstellen.
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