Postadresse
SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
Beratungen vor Ort
SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefon: +41 62 837 89 25
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Hilfreiche Informationen, die Ihnen die Übermittlung der Lohnmeldung erleichtern, finden Sie in unserer Anleitung.
Wir empfehlen Ihnen, die Anleitung parallel zu öffnen, während Sie die Lohnmeldung ausfüllen.
Hier geht’s zur Lohnmeldung Hier geht's zur Anleitung 2025
Wir haben für Sie alle wichtigen Änderungen rund um die Sozialversicherungen der 1. Säule zusammengefasst.
Loggen Sie sich mit Ihrem individuellen Code oder connectzugang ein und betätigen Sie den Button "kein AHV-pflichtiges Personal".
Loggen Sie sich mit Ihrem individuellen Code ein und tragen Sie bei Ihren Mitarbeitenden die Beschäftigungsdauer und den Bruttolohn ein. Bitte tragen Sie auf der nächsten Seite bei der voraussichtlichen Lohnsumme CHF 0.00 ein. Sollten Sie im Folgejahr wieder Personal beschäftigen, dann tragen Sie dort bitte die voraussichtliche Lohnsumme ein.
Pro Mitarbeiter ist der jährlich erzielte AHV-pflichtige Lohn anzugeben.
Änderungen melden Sie uns via connect oder per E-Mail an arbeitgeber@sva-ag.ch
Ja, Solange die Lohnmeldung nicht übermittelt wurde, können Sie sich beliebig oft einloggen
Es werden für Personen im Referenzalter immer zwei Buchungen vorgenommen. Die erste Buchung für die Beschäftigungsdauer bis zum Erreichen des Referenzalters. Die zweite Buchung ab Erreichen des Referenzalters bis Ende Jahr oder bis Ende der Anstellungsdauer.
Sie sind als Arbeitgeber bei unserer Ausgleichaksse angeschlossen
Der Lohnausweis wird vom Arbeitgeber ausgestellt. Das Formular erhalten Sie beim Steueramt.
Fristverlängerungen können hier beantragt werden
Nettolöhne sind mit folgender Formel umzurechnen:
| Bruttolohn | = Betrag / 0.936 |
| BGSA | = Betrag / 0.886 |
| Familienmitglieder Landwirtschaft | = Betrag / 0.947 |
Nein, die Lohnmeldungen können ausschliesslich online übermittelt werden