Lohnmeldung per Code

Hilfreiche Informationen, die Ihnen die Übermittlung der Lohnmeldung erleichtern, finden Sie in unserer Anleitung.

Wir empfehlen Ihnen, die Anleitung parallel zu öffnen, während Sie die Lohnmeldung ausfüllen.

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Änderungen per 1. Januar 2026

Wir haben für Sie alle wichtigen Änderungen rund um die Sozialversicherungen der 1. Säule zusammengefasst.

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Häufige Fragen

  • Ich habe kein Personal mehr, wie melde ich das?

    Loggen Sie sich mit Ihrem individuellen Code oder connectzugang ein und betätigen Sie den Button "kein AHV-pflichtiges Personal".

  • Ich habe nur zeitweise Personal beschäftigt

    Loggen Sie sich mit Ihrem individuellen Code ein und tragen Sie bei Ihren Mitarbeitenden die Beschäftigungsdauer und den Bruttolohn ein. Bitte tragen Sie auf der nächsten Seite bei der voraussichtlichen Lohnsumme CHF 0.00 ein. Sollten Sie im Folgejahr wieder Personal beschäftigen, dann tragen Sie dort bitte die voraussichtliche Lohnsumme ein.

  • Welchen Lohn muss ich deklarieren?

    Pro Mitarbeiter ist der jährlich erzielte AHV-pflichtige Lohn anzugeben.

  • Ich habe die Lohnmeldung bereits übermittelt, wie kann ich Änderungen melden?

    Änderungen melden Sie uns via connect oder per E-Mail an arbeitgeber@sva-ag.ch

  • Kann ich mich mehrmals einloggen?

    Ja, Solange die Lohnmeldung nicht übermittelt wurde, können Sie sich beliebig oft einloggen

  • Ich beschäftige eine Person die das Referenzalter erreicht hat, wie muss ich das deklarieren

    Es werden für Personen im Referenzalter immer zwei Buchungen vorgenommen. Die erste Buchung für die Beschäftigungsdauer bis zum Erreichen des Referenzalters. Die zweite Buchung ab Erreichen des Referenzalters bis Ende Jahr oder bis Ende der Anstellungsdauer.

  • Warum muss ich eine Lohnmeldung machen?

    Sie sind als Arbeitgeber bei unserer Ausgleichaksse angeschlossen

  • Wo erhalte ich einen Lohnausweis?

    Der Lohnausweis wird vom Arbeitgeber ausgestellt. Das Formular erhalten Sie beim Steueramt. 

  • Wie kann ich eine Fristverlängerung beantragen?

    Fristverlängerungen können hier beantragt werden

  • Wie kann ich den Nettolon umrechnen?

    Nettolöhne sind mit folgender Formel umzurechnen:        

     

    Bruttolohn= Betrag / 0.936
    BGSA= Betrag / 0.886
    Familienmitglieder Landwirtschaft= Betrag / 0.947

                        

  • Gibt es ein Papierformular?

    Nein, die Lohnmeldungen können ausschliesslich online übermittelt werden